Und - trotz gegenteiliger Zusicherung - wieder Eisenstadt. Wenn der Vorstand Pinoccio wär, tät seine Nase schon bis zum Mond reichen.
Thebulls 1-Euro-Kursziel könnma uns mal abschminken, die KE soll zu 0,50 statt finden (Reverse Split 2:1). Daher gestern das Herumzocken im OB, mit den großen Stückzahlen.
Aber wahrscheinlich müssens am 23.12. eh Insolvenz anmelden, wenn sie die 75% für die KE nicht zusammen kriegen. Zudrehn, ruhe in Frieden.
http://www.wienerzeitung.at/amtsbl/einladungen/419080.pdf
EINLADUNG
zu der am Montag, den 22.12.09 um 10.00 Uhr im Technologiezentrum, Thomas A. Edison Straße 2, 7000 Eisenstadt stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der webfreeTV.
com Multimedia Dienstleistungs AG FN 184369g mit folgender Tagesordnung:
1. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009 infolge des Vorliegens eines Ausschlussgrundes bei dem von der ordentlichen Hauptversammlung
vom 27.8.09 bestellten Abschlussprüfer. 2. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in ihrem Punkt 1. (Firma) 3. Beschlussfassung über die vereinfachte Herbsetzung des
Grundkapitals von EUR 4.540.000,- um EUR 2.270.000,- auf EUR 2.270.000,- gemäß §§ 182 ff AktG zur Abdeckung eines sonst auszuweisenden Bilanzverlustes unter Zusammenlegung
von jeweils zwei Stammaktien zu einer Stammaktie. 4. Beschlussfassung über die Erhöhung des auf EUR 2.270.000,- herabgesetzten Grundkapitals um bis zu EUR 750.000,- gegen
Sacheinlagen, nämlich die „4,75% Optionsanleihe 2007-2010 der webfreeTV.com Multimedia Dienstleistungs AG“ (ISIN: AT0000A050Y7) im Nominale von bis zu EUR 750.000,- samt
allen damit jeweils im Zusammenhang stehenden Ansprüchen und jeweils eingeräumter Optionsrechte durch die Inhaber der „4,75% Optionsanleihe 2007-2010 der webfreeTV.com
Multimedia Dienstleistungs AG“ gegen Ausgabe von bis zu 750.000 auf Inhaber lautenden, nennwertlosen Stammaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von EUR 1,- je
Aktie und mit Gewinnberechtigung ab dem 1.1.10 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erhöht. Gegen Einlage von je EUR 1,- eingebrachtes Nominale der „4,75% Optionsanleihe
2007-2010 der webfreeTV.com Multimedia Dienstleistungs AG“ samt aller damit eingeräumter Optionsrechte und aller damit im Zusammenhang stehender Ansprüche wird jeweils
eine neue auf Inhaber lautende nennwertlose Stammaktie mit einem Anteil am Grundkapital von EUR 1,- begeben. 5. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Aufsichtsrats die
Satzung in ihrem Punkt 6.1 fassungsändernd an die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 3 und 4 anzupassen. 6. Beschlussfassung über den Widerruf und die Aufhebung des Hauptversammlungsbeschlusses
vom 22.10.07, mit dem der Vorstand gemäß § 169 AktG ermächtigt wurde, das Grundkapital bis zum 21.12.12 gemäß § 169 AktG um bis zu EUR 3.000.000,-
durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen und den Ausgabekurs
und die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen. 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 20.12.14 einmal oder in mehreren Tranchen um insgesamt bis zu EUR 1.135.000,- durch Ausgabe in einer oder in mehreren Tranchen von insgesamt
bis zu 1.135.000 Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien zum Mindestausgabekurs von 100% des anteiligen Betrags am Grundkapital gegen Bar- oder Sacheinlagen mit
oder ohne Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen und den Ausgabekurs, das Umtausch-Hauptversammlungerhältnis und alle sonstigen Ausgabebedingungen jeweils im
Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen (genehmigtes Kapital). Ermächtigung des Aufsichtsrats, fassungsändernde Änderungen der Satzung die sich aus der Ausgabe von Aktien
aus dem genehmigten Kapital ergeben zu beschließen. 8. Änderung der Satzung in ihrem Punkt 6.5 zur Anpassung an die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 6. und 7. Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Unterlagen am Sitz der webfreeTV.com Multimedia Dienstleistungs AG („die Gesellschaft“), Technologiezentrum Thomas A. Edison Straße 2,
7000 Eisenstadt, aufliegen und zudem über die Internetseite http://www.webfreetv.com/Hauptversammlung.html kostenlos bis ein Monat nach dem Ende der am 22.12.09 stattfindenden
Hauptversammlung abgerufen werden können. •Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 106 AktG; •Beschlussanträge zu allen vorstehenden Tagesordnungspunkten; •Bericht des
Vorstandes gemäß 153 Abs 4 AktG hinsichtlich des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 4; •Bericht des Vorstandes gemäß §§ 169 Abs 3 iVm 153 Abs
4 AktG hinsichtlich des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre zu Tagesordnungspunkt 7; •Formulare für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht für die Hauptversammlung;
•Gegenüberstellung der Bestimmungen der Satzung, die durch Beschlussfassungen zu den angeführten Tagesordnungspunkten geändert werden würden, in der Fassung vor der Hauptversammlung
vom 22.12.09 und in der Fassung nach der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 21.12.09. Jeder Aktionär hat das Recht, in die vorgenannten Unterlagen während
der üblichen Geschäftszeiten der Gesellschaft, Montag-Freitag, 9-16 Uhr (MEZ) am Sitz der Gesellschaft Einsicht zu nehmen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte sind gemäß § 111 AktG nur jene Aktionäre berechtigt, die zum Ende (MEZ) des Nachweisstichtags, dem 12.12.09, im Besitz von Aktien der Gesellschaft sind. Bei
depotverwahrten Aktien ist eine Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache gemäß § 10a AktG vorzuweisen, die der Gesellschaft spätestens zum Ende (MEZ) des 17.12.09
zugehen muss und zum Zeitpunkt des Zugangs nicht älter als sieben Tage sein darf. Die Depotbestätigung muss von einem das Depot führenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Bei nichtdepotverwahrten Aktien ist eine schriftliche Bestätigung eines Notars bis
spätestens 17.12.09 der Gesellschaft vorzulegen. Die Übermittlung der Depotbestätigung oder der Erklärung von Depotbanken, dass ihnen Vollmacht erteilt wurde über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute wird gem. § 262 Abs 20 AktG ausgeschlossen. Die Bestätigungen dürfen daher ausschließlich entweder per
E-Mail an ir@webfreetv.com oder per Fax an (01) 997 11 11-11 oder per Post an webfreetv.com Multimedia Dienstleisungs AG, Technologiezentrum, Thomas A. Edison Straße 2, 7000
Eisenstadt geschickt werden. Hinweise gemäß § 106 Z 5 AktG auf die Rechte der Aktionäre Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen,
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss
der Gesellschaft spätestens bis zum Ende (MEZ) des 3.12.09 zugehen. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens zum Ende (MEZ) des 11.12.09 zugeht. Die entsprechenden Verlangen und die Beschlussvorschläge können der Gesellschaft
auch per Telefax an (01) 997 11 11-11 oder per E-Mail an ir@webfreetv.com übermittelt werden. Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und
Antwort über mindestes sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 10a, 108, 109,
110, 111, 113, 114 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft http://www.webfreetv.com/Hauptversammlung.html zu finden. Aufgrund der Änderungen des Aktiengesetztes
durch das Aktienrechts-Änderungsgesetzes 09 finden die Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft über die Einberufung der Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung an
der Hauptversammlung keine Anwendung. Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 4.540.000 und ist in
4.540.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Derzeit können daher 4.540.000 Stimmrechte ausgeübt
werden. Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person durch Vollmachtserteilung in Textform
zu seinem Vertreter zu bestellen. Für die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, das auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.webfreetv.com/Hauptversammlung.
html kostenlos abrufbar ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf kann entweder in der Hauptversammlung bis vor Beginn der Abstimmung übergeben oder vorab per Post,
Botendienst oder persönlich, einlangend bis 18.12.09, 13.00 Uhr (MEZ) an webfreeTV.com Multimedia Dienstleistungs AG, Thomas A. Edison Straße 2, 7000 Eisenstadt oder vorab per
Telefax an (01) 997 11 11-11 oder per E-Mail an ir@webfreetv.com einlangend bis spätestens 18.12.09,13.00 Uhr (MEZ) gesendet werden. Eisenstadt, am 1.12.09